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Katastrophenrsikominderungplan

Das Unternehmen Razvojno Inovacioni Sistem d.o.o. beschäftigt sich mit der Ausfertigung des Plans für Katastrophenrisikominderung im Einklang mit dem Gesetz über Katastrophenrisikominderung und Notfallverwaltung “ Amtsblatt RS”, Nr. 87/2018), Art 16.

Mit dem Plan werden die konkreten-, vorbeugenden-, organisatorischen-, technischen-, finanziellen-, normativen-, aufsichts und Ausbildungsmassnahmen und Aktivitäten die die Staatsorgane und andere Subjekte, auf Grund der Schätzung der einzelner Risiken in künftigem Periode und im Ziele der Katastrophenrisikominderung und Linderung deren Nachteile, vorzunehmen haben.

Der Katastrophenrisikominderungsplan wird ausgefertigt und erlassen für das Territorium Republik Serbiens, Länder (Landesplan für Katastrophenrisikominderung) und Einheiten der Lokalen Selbsverwaltung (Lokaler Plan der Katastrophenrisikominderung).

Ausfertigungsebenen

Republik Serbien

Nationalplan für
Katastrophenrisikominderung

Land

Landesplan für
Katastrophenrisikominderung

Selbstverwaltungseinheit

Lokaler
Katastrophenrisikominderung

Ziel des Katastrophenrisikominderungplans ist dass in umfangreicher Art alle Systemsubjekte an einem Territorium miteinzubeziehen, um zu planen und Massnhamen und Aktivitäten durch zu setzen, usowie die Aktivitäten und finanzielle Mittel am betroffenen Territorium mit dem Ziel einzusetzen dass auf eine Katastrophe adäquat reagiert werden kann und dass die Lage in den vorigen Stand schnell wiedergesetzt wird, unter Anwendung der Massnahmen zur Stärkung der Resistenz auf Klimaveränderungen.

FAQ Bereich

Was ist der Katastrophenrisikominderungsplan?

Mit dem Plan werden die konkreten-, vorbeugenden-, organisatorischen-, technischen-, finanziellen-, normativen-, aufsichts und Ausbildungsmassnahmen und Aktivitäten die die Staatsorgane und andere Subjekte, auf Grund der Schätzung der einzelner Risiken in künftigem Periode und im Ziele der Katastrophenrisikominderung und Linderung deren Nachteile, vorzunehmen haben.

Welches Gesetz reguliert dieses Gebiet?

Der Plan zur Katastrophenrisikominderung wird auf Grund des Gesetzes über Katastrophenfallminderung und Notfallverwaltung (“Amtsblatt RS”, Nr. 87/2018) erlassen.

Wer ist verpflichtet dieses Dokument zu haben?

Katastrophenrisikominderungsplan wird ausgefertigt und erlassen für das Territorium Republik Serbiens (Nationalplan für Katastrophenrisikominderung), Länder und Selbstverwaltungseinheiten.

Wie lange gilt der Katastrophenrisikominderungplan?

Pläne werden fur das Periode von drei Jahren erlassen.

Vorgesehene Strafen

Das Gesetz über die Katastrophenrisikominderung und Notfallverwaltung (“Amtsblatt RS”, Nr. 87/2018) sieht folgende Strafen auf diesem Gebiet vor:

Mit Geldstrafe in Höhe von 50.000 bis 100.000 RSD wird die zuständige Person im Staatsorgan, Landesorgan, oder Organ der Selbsverwaltung oder Stadtbezirk bestraft, wenn:

  1. Er die Abschätzungüber Katastrophenrisiko nicht ausfertigt, den Katastrophenrisikominderungsplan nicht erlässt, bzw den Schutz- und Rettungsplan nicht erlässt (Art 28. Abs 1, Z. 7 und Art 29. Abs 1. Z 2).