Процена ризика од катастрофа

Abschätzung Katastrophenminderung

Razvojno Inovacioni Sistem d.o.o (Entwicklungs-inovationsystem GmbH) ist zugelassen für die Ausfertigung von Dokumenten im Bereich Katastrophenrisikoabschätzung und Ausfertigung von Schutz- und Rettungspläne. In unserem Team sind 7 Mitarbeiter für oben genannte Ausfertigungen lizenziert.

Durch das Dokument Abschätzung für Katastrophenrisiko werden die Art, Charakter, Ursachen einzelner Katastrophenrisikos, sowie der Grad der Gefahr, sowie die Faktoren die sie verursachen oder den Grad der möglichen Gefahr vergrössern, die Nachteile die für das Leben oder Gesundheit von Menschen auftreten können,  sowie Nachteile für die Umwelt, materielle und kulturelle Güter,  Ausübung von öffentlichen Diensten, sowie wirtschaftlichen Tätigkeiten, sowie andere Bedeutsame Faktoren von Bedeutung für problemlose Entfaltung von Lebens-, Wirtschaftsaktivitäten, sowie anderen sozialen Aktivitäten.

Ausfertigungsebene: Republik Serbien, Land Vojvodina, Einheiten der lokalen Selbstverwaltung, Subjekte von besonderer Bedeutung für Schutz und Rettung,  Wirtschaftsgesellschaft und andere juristische Personen im Einklang mit dem Gesetz für die Katastrofenfallrisikominderung und Verwaltung von Notfällen Art. 15 (“Amtsblatt Republik” Serbien, Nr. 87/2018).

Ausfertigungsprozess- Abschätzung Katastrophenminderung

1. Schritt

Feststellung (Identifizierung)
des Risikos

Festellung des Risikos (Identifizierung des Risikos) ist ein Prozess der Auffindung, Erkennung und Beschreibung des Risikos. Diese Phase der Abschätzung wird realisiert in dem eine Arbeitsgruppe eine Beschreibung verschiedener Szenarien für jede Gefahr verfasst. Danach werden alle Szenarien überlegt und Risikoarten definiert, es wirt präziesiert wo sie auftauchen können, was deren Ursachen sind und ob sie Nachteile für die geschützten Güter sein können.

2. Schritt

Risikoanalyse

Risiikoanalyse findet statt nach der Risikoidentifizierung um die Wahrscheinlichkeit zu schäzten, sowie die eventuellen Nachteile für geschützte Gütter, bzw. Risikoniveau.

3. Schritt

Risikoevaluierung

Eine Arbeitsgruppe evaluiert das Risiko indem sie die Ergebnisse der Risikoanalysen vergleichen so dass ein klares Bild verschafft wird ob das Risiko hinnehmbar ist oder einige Massnahmen vorzunehmen sind damit das Risiko gemindert wird.

4. Schritt

Vorgehen mit dem
Risiko

Der Risikovorgang (Risikobehandlung) ist ein Prozess der durchgeführt wird um das Risiko zu mindern bzw. Zu modifizieren. In disem Sinne wird die nötige Analyse vorgenommen zur Minderung oder Beseitigung des Risikos, das die geschützten Güter gefährden oder schädigen kann. Analysiert wird auch das Bedürfnis zur Stärkung der Reaktionskapazitäten.

5. Schritt

Kartographische Darstellung
aller Risike

Zum Zwecke der Schätzung werden Risikokarten für jedes einzelne Szenario ausgefertigt, die eine Darstellung des Risikos präsentieren. Karten helfen allen Mitarbeitern an der Ausfertigung der Schätzung indem sie die Presäntation der Ergebnisse und Verständnis der verschiedenen Risikoebenen erleichtern, sie bieten anschliessend eine Visualisierung der Lage, die für das Treffen adequater Entscheidungen nötig sind.

FAQ Bereich

Was ist eine Katastrophen Risikoabschätzung?

Katastrophen Risikoabschätzung ist ein Dokument das die Art, Charakter und Ursachen einzelner Risikos für Katastrophenfälle identifiziert, sowie die Faktoren die sie verursachen oder den Grad möglicher Gefahren, sowie die Nachteile für das Leben oder Gesundheit der Menschen, Gefahr für die Umwelt, sowie für das Eigentum und kulturelle Güter, Vornahme von öffentlichen und wirtschaftlichen Dienste, sowie andere Voraussetzungen für die normale Abwicklung des Lebens und wirtschaftlichen und sozialen Aktivitäten.

Welches Gesetz reguliert dieses Gebiet?

Abschätzung des Katastrophenrisikos wird auf Grund des Gesetzes zur Katastrophenrisikominderung und Verwaltung von Notfällen (“Amtsblatt Republik Serbien”, Nr. 87/2018) im Einklang mit der Richtlinie über die Methodologie der Ausfertigung und Inhalt der Risikoabschätzung und des Schutz- und Rettungplans (“Amtsblatt RS” Nr. 80/2019).

Wer ist verpflichtet dieses Dokument zu haben?
  • Abschätzung des Katastrophenrisikos, im Einklang mit dem Gesetz über die Katastrophenrisikominderung und Verwaltung von Notfällen (“Amtsblatt RS” Nr. 87/2018) ist verpflichtend für: Republik Serbien, Länder, Selbstverwaltungseinheiten, Subjekte von besonderer Bedeutung für den Schutz und für die Rettung (ausgenommen Verbände und Vereine), Wirtschaftsgesellschaften, Gesundheitseinrichtungen (ausgenommen Apotheken), Kindergärten und Schulungseinrichtungen und Fakultäten, für alle Objekte in denen sich Kinder aufhalten, bzw. Objekte wo Unterricht statt findet, Sozialhilfeeinrichtungen in denen Begünstigte ihre Zeit verbringen, sowie jur. Personen die Geschäfts-, Handels-, Beherrberungsobjekte mit Kapazität von mehr als 100 Personen. Wenn diese Objekte dem Aufenthalt von Kinder bis 14 Jahren vorgesehen sind, unabhängig von Kapazität.
  • Wirschaftsgesellschaften und andere juristische Personen die von organisatorischen Einheiten gebildet sind deren Kapazitäten, Umfang und Bedeutung von besonderer Bedeutung für die Wirtschaft Repbulik Serbiens im Bereich der Energetik, Telekommunikationen, Bergbau und Verkehr, haben Abschätzungen des Risikos für diese organisatorische Einheiten auszufertigen.
  • Abschätzungen des Risikos haben auch juristische Personen auszufertigen, die Geschäfts-, Handels-, Sport, Beherrberungsobjekte mit Kapazität von mehr als 100 Personen, und für Objekte die dem Aufenthalt von Kinder unter 14 Jahren sind Abschätzungen unabhängig von der Kapazität auszufertigen.
  • Wirtschaftsgesellschaften und andere juristische Personen die von Ziffern 2-4. dieses Gesetzes erfasst sind, haben ihre Abschätzung auf Grund der Empfehlungen des zuständigen Stabs für Notfallsituationen der lokalen Selbstverwaltung an deren Territorium sie sich befinden vorzunehmen.
Wer ist zur Ausfertigung dieser Art von Dokumenten befugt?

Abschätzung des Katastrophenrisikos wird von juristischen Personen, die über eine Zulassung für die Ausfertigung der Abschätzungen verfügen, sowie für Beschäftigte Personen die in einem Dauerschuldverhältnis (Arbeitsvertrag) stehen und über eine Lizenz für die Ausfertigung der Abschätzung haben.

Wie lange gilt die Abschätzung?

Gesetzlich vorgesehen ist die Aktualisierung der Abschätzung je nach Eintritt neuer Umstände und Bedürfnisse, und ein ganz neues Dokument wird alle drei Jahre ausgefertigt.

Vorgesehene Strafen

Das Gesetz über die Katastrophenrisikominderung und Verwaltung von Notfällen (“Amtsblatt RS” Nr. 87/2018) sieht Geltstrafen in Höhe von 100.000 RSD bis 1.000.000 RSD vor für juristische
Personen wenn:

  1. Die juristische Person, die Abschätzung nicht ausfertigt, bzw. Nicht aktualisiert (Art. 15);
  2. Die Abschätzung von Katastrophenrisiko und Rettungs- und Schutzplan ausfertig, verfügt aber über die Zulassung für Abschätzung von Katastrophen und Schutz- und Rettungsplan (Art. 14, Z.1);
  3. Die für die Ausfertigung der Abschätzung erforderlichen Informationen nicht zustellt (Art 30. Z3).

Mit einer Geldstrafe iHv 50.000 bis 100.000 RSD werden die Organvertreter der Staatsorgane, Länder oder Selbstverwaltungseinheiten, wenn:

  1. Sie die Abschätzung, bzw. Den Risikominderungsplan und Schutz- und Rettungsplan (Art 28. Abs 1 Z 7) und Art 29. Abs 1 Z 2. nicht ausfertigt.