Razvojno Inovacioni Sistem d.o.o bietet die Ausfertigung des Aktes über die Risikoabschätzung im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte. Es hat eine Lizenz für die Durchführung von Geschäfte der Risikoabschätzung im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte, erlassen vom Ministerium für innere Angelegenheiten.
Akt über die Abschätzung im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte ist ein primäres und Ausgangsdokument im Zuge der Ausbau eines jeden Geschäfts- und Sozialsystems. Ziel der Ausfertigung dieses Aktes ist die Schaffung eines Überblicks aller potentiellen Gefährungen für Menschen, Eigentum, Geschäfte, Identifizierung und Risikowertung, sowie die Empfehlung konkreter Massnahmen und Beurteilung der Effektivität bereits durchgeführter Massnahmen.
Ein in hoher Qualität ausfertigter Akt über die Abschätzung des Risikos im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte, garantiert hohe Ergebnisse im Aufbau des Sicherheitssystems ihres Unternehmens, sowie erfolgreiches Durchführen der Ziele auf langfristem Niveau. Der Akt bietet Lösungen die stärken das Niveau des Unternehmens auf allen Ebenen, und in erster Linie auf wirtschaftlihcer Ebene durch Minderung potentieller materieller Nachteile oder Lebensverluste. Jede Organisation bekommt somit ein vielfältiges, wertvolles Dokument das den Ausgangspunkt für den Ausbau des Systems der Sicherheitsverwaltung Ihrer Geschäfte ausmacht.
Akt über die Risikoabschätzung im Schutze der Menschen und Geschäfte ist eine gesetzliche Verpflichtung eines jeden Subjekts im öffentlichen Bereich oder Privatwirtschaftsbereich, definiert durch das Gesetz über private Sicherheit( “ Amtsblatt RS”, Nr. 104/2013, 42/2015 und 87/2018) und durch Art 3 der Verordnung über die näheren Kriterien für die Bestimmung bestimmter Objekten ( “ Amtsblatt RS”, Nr. 98/2016), die irgendeine Art des physischen oder technischen Schutzes verwenden, bzw. die Schutzdienstleistungen durch Dritte oder die über eigene Ressourcen für den Schutz der Personen und des Eigentums in der Funktion des Schützes von Geschäften. Dem Gesetz über private Sicherheit entsprechend ist die Verpflichtung der Wirtschaftsgesellschaften definiert die Risikoabschätzung als basisches Dokument, das weiteren Handlungen, sowie die Planung des technischen Schutzes, projektieren, Durchführung, Aufsicht, Wartung und Instandhaltung von Geräten des technischen Schutzes, zu realisieren.
Risikoabschätzung im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte ist für Banken und andere Finanzorganisationen verpflichtend. Die Verordnung über die minimalen technischen Voraussetzungen für den verpflichtenden Einbau von Systemen des technischen Schutzes in Banken und andere Finanzorganisationen (“Amtsblatt RS”, Nr. 98/2016) wird vorgesehen dass der technische Schutz auf Grund des Aktes über die Abschätzung des Schutzes von Personen, Eigentum und Geschäfte die periodisch entsprechend der Änderung von Risiken aktualisiert wird.
FAQ Bereich
Welches Gesetz definiert dieses Gebiet?
Das Gesetz über die private Sicherheit (“Amtsblatt RS”, Nr. 104/2013, 42/2015 und 87/2018) hat die Ausfertigung des Aktes über die Risikoabschätzung im Schutze von Personen, Eigentum und Geschäfte als verpflichtend vorgeschrieben für alle Subjekte im öffentlichen und privaten Sektor. Diese wird auf genau vorgeschrieber Art durch das serbische SRPS A.L2.003:2017 vorgeschrieben. Sicherheit und Beständigkeit von Gesellschaften- Risikoabschätzung mindestens einmal alle drei Jahre vorzunehmen.
Wer ist verpflichtet dieses Dokument zu haben?
Das Gesetz über die private Sicherheit (“Amtsblatt RS, Nr. 104/2013, 42/2015 und 87/2018) sieht vor dass eine Risikoabschätzung im Bereich des Schutzes von Personen, Eigentum und Geschäfte müssen folgende Objekte besitzen:
- Objekte im Bereich Energetik, Verkehr, Wasserwirtschaft, Industrie, Umweltschutz und sonstige Objekte;
- Objekte die durch das Gesetz, Sondergesetz oder die Entscheidung des zuständigen Organs als Objekte von besonderer Bedeutung im Schutze des Landes angeordnet sind;
- Objekte der Staatsorgane- Einheiten der Selbstverwaltung;
- Geschlossene Objekte, Hallen und sonstige Objekte die für die Versammlung von mehr als 5.000 Menschen vorgesehen sind;
- Offene Objekte, Stadien und sonstige Objekte die für die Versammlung von mehr als 20.000 Menschen vorgesehen sind;
- Einkaufszentren- geschlossener, sowie offenen Typs mit mehr als 10.000 Quadratmeter;
- Objekte der Verkehrsinfrastruktur (Busstationen und Bahnhöfe) für eine Stadt grösser als 50.000 Einwöhner;
- Platz auf dem sich die Objekten aus vorrigen Absätzen befinden und dessen Bestandteil sie sind, sowie denen zugehörende Objekte im Funktion der genannten Objekte.
Vorgesehene Strafen
Auf Grund des Gesetzes über die private Sicherheit (“Amtsblatt RS”, Nr. 104/2013, 43/ 2015 und 87/2018), wird eine juristische Person für den Verstoss mit einer Strafe von 500.000 bis 2.000.000 RSD bestraft wenn:
- Es eine Planierung des System des technischen Schutzes ohne Risikoabschätzung durchführt, wenn sie gesetzlich verpflichtend ist (Art 34).
Auf Grund der Verordnung über die näheren Kriterien für die Bestimmung der gesicherten Objekten und Art der Vornahme deren Schutzes (“Amtsblatt RS”, Nr. 98/2016), juristische Person die über diese Objekte verfügt ist meiner Strafe iHv 50.000 bis 500.000 RSD zu bestrafen wenn:
- Es die Risikoabschätzung nicht hat;
- Die periodische Aktualisierung der Risikoabschätzung nicht durchführt.